EnEV 2007
Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.
Weiterhin regelt die EnEV 2207 energetische Mindestanforderungen für Neubauten, Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung
bestehender Gebäude sowie Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik und Warmwasserversorgung
Quelle: dena
Neues Wärmegesetz
Eigentümer von Gebäuden müssen den Wärmeenergiebedarf
anteilig mit Erneuerbaren Energien decken. Diese Pflicht kann durch
die Nutzung von Biomasse, Geothermie, solarer Strahlungsenergie
und Umweltwärme (z.B. Wärmepumpen) erfüllt werden.
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer
Energien bereits im Juli beschlossen. Damit besteht diese Pflicht für Neubauten ab 2009
und für sanierte Altbauten ab 2010.
Dieses Gesetz soll bundesweit eingeführt werden. Zur wirtschaftlichen Durchführung
Soll dieses Gesetz allerdings von stabilen Förderprogrammen flankiert werden.
Quelle: dena, Focus online
Neue Kombiförderung für Solaranlagen
Im Rahmen des Marktanreizprogrammes (MAP) für Solaranlagen hat die Bundesregierung kurzfristig eine Aufstockung des Förderungsbonus beschlossen: Ein zusätzlicher Bonus von 750 Euro pro Anlage wird gezahlt, wenn im Rahmen der Modernisierung zusätzlich ein Umstieg von einem Nicht-Brennwertgerät auf ein Brennwertgerät erfolgt. Einzige zusätzliche Bedingungen an die Solaranlage: Sie muss zur Unterstützung der Heizung ausgelegt sein. Diese Zusatzförderung gilt sowohl für Öl- als auch für Gas-Brennwertgeräte. Das neue Fördermodul wird ab dem 24. Oktober 2007 in das MAP aufgenommen.
Quelle: www.bafa.de
Aktuelle Gesetzesänderungen:
aktuelle Förderprogramme:
www.bafa.de
www.kfw-foerderbank.de www.erneuerbare-energien.de